Barrierefrei
Abweichende Prüfungsmethode - SPL-Regelung
Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile bei Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen.
Detailinformationen zur Antragstellung finden Sie auf der Website des Team Barrierefrei.
Die Meldung der Inanspruchnahme genehmigter abweichender Prüfungsmethoden muss binnen folgender Fristen an die Lehrveranstaltungsleitung erfolgen:
- (STEOP-)Modul-, Fach- und LV-Prüfungen: Bei Anmeldung zur Prüfung, spätestens 2 Wochen vor dem Prüfungstermin
- Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen: unmittelbar nach Zuteilung, spätestens in der ersten Einheit
Informationen zu barrierefreien Aufnahmeverfahren finden Sie auf der Website der Studienzulassung. Bei Fragen zu Aufnahmeverfahren verwenden Sie bitte das Kontaktformular der Studienzulassung.